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FAMILY
OFFICE

Ein personalisierter Service, der Ihnen den Alltag erleichtert.

Freiraum für das Wesentliche

Ihr Alltag ist komplex und Ihre Zeit kostbar. Ihre Familie entwickelt sich weiter, und jede Phase bringt neue Fragen und Bedürfnisse mit sich. Wir bieten Lösungen.

Unser umfangreiches Netzwerk

OIS Finance

Wir verstehen unsere Rolle als Vermögensverwalter nicht nur als Vermögensverwalter. Die Bereiche, in denen wir Sie beraten oder unterstützen können, sind vielfältig. Wir bieten Ihnen Zugang zu unserem umfangreichen Netzwerk an Experten in allen Bereichen:

Rechtsanwälte - Steuerberater - Ärzte - Immobilienmakler - Schulen/Universitäten - Versicherungsmakler

Es geht darum, Sie in jeder Lebensphase effizient und diskret zu unterstützen.

Unsere Verwaltungsabteilung

OIS Finance

Die Verwaltung alltäglicher Verwaltungsaufgaben kann zeitaufwändig sein. Wir können Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern, indem wir eine Vielzahl von Aufgaben übernehmen, darunter:

  • Bezahlung von Rechnungen

  • Verlängerung oder Kündigung von Abonnements

  • Verhandlung von Versicherungsverträgen

  • Steuererklärungen

  • Miteigentümerversammlungen

  • Termin vereinbaren

Réglementation
Compter les yens

Vorschriften

Management-Retrozessionen

Rahmenregelungen für die Geschäftsführung und Vergütungsregeln bei Geschäftsführungsmandaten

Gemäss den „Rahmenbestimmungen für die Vermögensverwaltung“ und den „Richtlinien zum Vermögensverwaltungsauftrag“ gelten hinsichtlich der Vergütung von Vermögensverwaltern folgende Grundsätze:

  • Der Vermögensverwalter regelt mit seinen Kunden in schriftlichen Verträgen Art, Bedingungen und Bestandteile seiner Vergütung.

  • Im Vermögensverwaltungsvertrag wird festgelegt, wer Begünstigter aller Leistungen ist, die im engen Zusammenhang mit der Ausführung des Mandats oder anlässlich seiner Ausführung von Dritten bezogen werden.

  • Der Vermögensverwalter weist seine Kunden auf Interessenkonflikte hin, die sich aus der Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter ergeben können.

  • Der Vermögensverwalter informiert seine Kunden über die Berechnungsparameter und Wertspannen der Dienstleistungen, die er von Dritten erhält oder erhalten kann. Dies geschieht, soweit möglich, pro Produktkategorie.

  • Auf Wunsch seiner Kunden berichtet der Vermögensverwalter auch über die Bedeutung bereits bezogener Leistungen Dritter.

Nachfolgend werden die möglichen Gebühren und Provisionen für die Vermögensverwaltung detailliert beschrieben. Grundsätzlich lassen sich sechs verschiedene Arten von Provisionen und Gebühren unterscheiden, die einzeln oder in Kombination anfallen können: Verwaltungsgebühren, Performancegebühren, Bank- und Produktsteuern, Gebühren und indirekte Kosten.

 

Verwaltungsgebühren

  • Die Verwaltungsprovision selbst bzw. die Verwaltungsgebühren betragen in der Regel 0 bis 1,5 % der Anlagesumme pro Jahr.

  • Bei der Startgebühr handelt es sich um eine einmalige Eintrittsgebühr. Sie ist recht selten und beträgt in der Regel zwischen 0 und 5 % der ursprünglichen Investitionssumme.

 

Performancegebühren

Performancegebühren werden auch als Gewinnbeteiligung bezeichnet und betragen häufig zwischen 5 und 20 % des Jahres- oder Mehrgewinns.

 

Bankensteuern

Die Banksteuern variieren je nach Bank und den in Anspruch genommenen Dienstleistungen stark und können verschiedene Formen annehmen, von denen hier einige beispielhaft genannt werden:

  • Depotführungsgebühren: in der Regel zwischen 0,1 und 0,5 % pro Jahr der Anlagesumme bzw. des Depotvermögens.

  • Verwaltungsgebühren: in der Regel zwischen 0,1 und 0,2 % pro Jahr der Anlagesumme bzw. des hinterlegten Vermögens.

  • Kontoführungsgebühren: in der Regel CHF 0 bis 100 pro Jahr und Konto.

  • Maklergebühren: Diese fallen beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren an und variieren je nach Art der gehandelten Wertpapiere. Sie betragen häufig zwischen 0,2 und 2 % des Transaktionsvolumens.

  • Fremdwährungsumrechnungsgebühren: Diese fallen beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren in Fremdwährung an. Sie betragen in der Regel zwischen 0,05 und 0,15 % des Transaktionsvolumens.

 

Produktsteuern

Produktsteuern hängen von den erworbenen Produkten ab, beispielsweise Investmentfonds oder Hedgefonds. Zudem können weitere Provisionen anfallen. Einzelne Wertpapiere wie Aktien und Anleihen sind davon grundsätzlich nicht betroffen. Es fallen jedoch Maklergebühren an:

  • Produktkaufprovisionen: in der Regel 0 bis 5 % des investierten Betrags.

  • Produktverkaufsprovisionen: normalerweise 0–3 % des investierten Betrags.

  • Produktverwaltungsgebühren: in der Regel 0,1 bis 2,5 % des investierten Betrags.

 

Gebühren

Vermögensverwalter und Finanzberater können für ihre Dienstleistungen Pauschal- oder Zeithonorare vereinbaren. Bei einer gebührenbasierten Dienstleistung entfallen daher Performance- und Verwaltungsgebühren.

 

 

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NACHRICHT   RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DAS MANAGEMENT

Vergütung , Kosten der Expertise gemäß Vereinbarung

 

Für jede Call-Put-Optionsempfehlung betragen die Analyse- und Beratungsgebühren für Ihre Anlagelösung 200,00 USD. Der Kunde erhält eine Rechnung per E-Mail. Zahlbar vor Ablauf der empfohlenen Anlage.

Die Beteiligung beträgt 15 % auf den erzielten Kapitalgewinn aus jeder abgeschlossenen Kauf- oder Verkaufstransaktion (Nettorendite). Bei Kunden, die selbst handeln, wird dem Kunden nach Abschluss der Transaktion eine Rechnung per E-Mail zugesandt.

 

Bei Kunden, die ein Verwaltungsmandat erteilen, wird die 20%ige Beteiligung an den realisierten Kapitalgewinnen direkt nach jedem Handelsvorgang abgezogen, eine Ausgabegebühr von 5% wird vom investierten Kapital einbehalten.

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